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Brunei: Todesstrafe aufgrund der Liebe

In den Kommentare sind Beiträge wie: „Die Menschheit wird immer bescheuerter!“ , „Komplett zurückgeblieben“ und „Willkommen im Mittelalter“ zu lesen. Anscheinden soll gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr im südostasiatischen Kleinstaat Brunei ab dem 3. April 2019 mit dem Tode bestraft werden können.

Ist das nur ein Aprilscherz, oder die Realität?

Über diese Bewertung

Nein, es stimmt tatsächlich. Wie der Sultan von Brunei, Hassanal Bolkiah, mitteilte, wird es ab kommendem Mittwoch härtere Strafen bei gleichgeschlechtlichem Sex geben. Bisher mussten homosexuelle Paare mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Nun sollen sie öffentlich mit einem Stock gezüchtigt werden können – und im schlimmsten Fall sogar gesteinigt. Das neue Gesetz gelte sowohl für muslimische Männer, als auch für Frauen.

Das Auswärtige Amt warnt davor, dass auch Touristen davon betroffen sein könnten.

Des Weiteren wird auch die Strafe für Diebstähle erhöht. Ein Langfinger muss künftig mit der Amputation seiner rechten Hand und als Wiederholungstäter mit der Amputation seines linken Beins rechnen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte die neuen Gesetze scharf und forderte einen „sofortigen Stopp“ . Die geplanten Strafen seien „grausam und unmenschlich“ . Einvernehmlicher Sex gleichgeschlechtlicher Paare dürfe gar nicht als Straftat eingeordnet werden.

In dem mehrheitlich muslimischen Staat auf der Insel Borneo gilt seit 2014 die Scharia, die islamische Rechtssprechung.

Die Scharia

Die Scharia umfasst alle Gesetze und Normen die aus dem Koran und den Worten des Propheten Mohammed hervorgehen. Dabei gilt Allah als oberster Gesetzgeber.

Das Problem ist, dass die Texte nicht nur schon aus dem 7. Jahrhundert stammen und somit ziemlich alt, sondern auch sehr missverständlich geschrieben sind und sich gegenseitig wiedersprechen. Dadurch, dass die Scharia vielfältig interpretiert werden kann, kann sie auch unterschiedlich ausgelegt werden.

Im Großen und Ganzen gilt die Scharia für alle Muslime, berücksichtigt aber auch Nicht-Muslime, die bis zu einem gewissen Grad geschützt werden, allerdings nicht auf gleicher Augenhöhe mit den Gläubigen zu sehen sind.

Das Abschlagen von Gliedmaßen wird in der Scharia übrigens geduldet. Wie jetzt auch in Brunei sieht die Scharia vor, bei Diebstahl von hohem Wert, erst die rechte Hand und bei Wiederholungstätern den linken Fuß abzuschlagen.

Unzucht kann zum Tod durch die Steinigung führen. Allerdings müssen die Taten erst von ausreichend Zeugen bestäigt und das Urteil dann von einem Richter gefällt werden.

Quellen:
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