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Erst gemordet, dann gefeiert

Kein Jugendlicher, der eine Hausparty veranstalten möchte, kommt an seinen Eltern vorbei. Fehlt die Erlaubnis, geht es zu einem Freund oder in die Disco.

Ein 17-jähriger Junge soll seine Eltern allerdings ermordet und danach in seinem Haus gefeiert haben.

Doch stimmt das?

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Der Mord

Es ist der 16. Juli 2011, gegen 17 Uhr, als sich Tyler H. mit einem Hammer bewaffnet hinter seine Mutter stellt, die am Familiencomputer arbeitet.

Die Familie lebt in Port St. Lucie, einer Stadt in Florida. Erst eine Woche zuvor war Tyler noch mit seinem Vater und seinem Opa in Georgia auf einer Wildwasser-Tour gewesen. Er ist 17 Jahre alt, gut in der Schule und hat viele Freunde. Probleme zu Hause habe es nie gegeben, sagen Nachbarn.

Seit fünf Minuten steht Tyler schon hinter seiner Mutter Mary (47). Nun schlägt er mit dem 55 cm langen Hammer auf sie ein. Als sein Vater Blake (54) die Schreie hört, eilt er ins Schlafzimmer. Tyler und Blake sehen sich einige Augenblicke an, bis der Junge auch auf seinen Vater losgeht und ihn zu Tode schlägt.

Er bedeckt die Leichen mit Tüchern, Büchern und Dingen, die er sonst noch im Haus findet und schließt im Anschluss die Tür des Schlafzimmers. Seine Aufräumarbeiten dauern gute drei Stunden.

Die Party

Bereits am Mittag hatte Tyler auf Facebook verkündet, eine Party zu schmeißen. Es kommen rund 60 Leute. Sie spielen Bier Pong, rauchen und trinken.

In dieser Nacht erzählt Tyler seinem besten Freund Michael von seiner Tat. Er zeigt ihm das Schlafzimmer und die Blutspuren.

Die Nachricht über den Mord verbreitet sich schnell unter den Gästen. Ein anonymer Anrufer informiert die Polizei, am Morgen wird Tyler festgenommen.

Das Urteil

Tyler muss sich vor Gericht verantworten. Wegen seines Alters kommt die Todesstrafe nicht in Frage. Der Richter Robert R. Makemson verurteilt den 17-jährigen zu zweifacher lebenslanger Haftstrafe und spricht von einer brutalen, abscheulichen und geplanten Tat.

Zwischenzeitlich wurde dieses Urteil aufgehoben. Im Dezember 2018 trat es allerdings wieder in Kraft. Diesmal jedoch mit einer Möglichkeit der Bewährung.

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