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Urteil aus Trier: Müssen auch Hunde die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten?

Nachbarn können einen in den Wahnsinn treiben. Vor allem, wenn sie ständig Lärm machen. Werden die gesetzlichen Ruhezeiten gestört, kann die Ordnungsbehörde eingeschaltet werden. Aber was, wenn es sich bei den Übeltätern nicht um Menschen, sondern um Tiere handelt? Kann man diese gerichtlich dazu verurteilen, ihren Lärm auf bestimmte Zeiten zu begrenzen?

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Vor diesem Problem stand die Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu Beginn des Jahres. Tag und Nacht bellten wohl gleich sechs Hunde eines Besitzers aus dem Gemeindegebiet. Es häuften sich Beschwerden der Nachbarn. Durch die ständige Störung der Ruhezeiten wurde ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Die zuständige Behörde musste eingreifen. Aber wie erklärt man den Tieren, dass sie durch ihr Gebell eine Ordnungswidrigkeit begehen?

Der Halter ist verantwortlich

Tatsächlich handelte es sich bei dem Störer nicht um die Hunde, sondern um den Hundebesitzer. Er trägt die Verantwortung für seine Tiere und ist somit verpflichtet dafür zu sorgen, dass sie die öffentliche Sicherheit nicht gefährden. Somit ging am 10. Januar ein Bescheid an diesen, dass der Lärm innerhalb der Ruhezeiten durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und insgesamt auf ein Höchstmaß von 60 Minuten pro Tag zu reduzieren sei.

Damit war das Problem erst mal vom Schreibtisch, aber noch lange nicht gelöst. Der Besitzer wehrte sich per Eilantrag gegen die Anordnung. Immerhin ist die Formulierung „durch geeignete Maßnahmen“ sehr schwammig gewählt. Wie bringt man Hunde dazu, ihr Bellen zeitlich zu beschränken?

Ein ausschlaggebender Umstand erklärt die ungewöhnliche Aufforderung. Der Hundebesitzer habe wohl in der Vergangenheit ohne Probleme seine Tiere vorübergehend an einen anderen Ort bringen können, an dem sie die Nachbarn nicht stören konnten. Somit ist die Forderung in Anbetracht des Sachverhalts absolut zumutbar und angemessen. Die Anfechtung des Tierhalters wurde daher zurecht vom Verwaltungsgericht Trier abgelehnt. Der (nun nicht mehr ganz so skurrile) Fakt ist also zu 100% wahr.

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