Durch Pusten heilen Wunden schneller
Jetzt, wo in vielen Bundesländern die Coronamaßnahmen so langsam gelockert werden ...
Wenn sich der Restaurantbesuch zu Ende neigt, fangen wieder die Diskussionen an, wer denn das Essen bezahlt. Wurde sich geeinigt, fehlt nur noch eins: die Rechnung. Doch bis diese von der Bedienung gebracht wird, kann schon mal eine Weile vergehen. Deshalb gilt ja die Regel: Wer dreimal vergeblich versucht zu zahlen, darf gehen. Oder?
Nein. Wer dreimal versucht zu zahlen, die Bedienung aber nicht erscheint, darf sich nicht einfach aus dem Staub machen. So eine Regelung existiert nicht. Sie könnte ja auch leicht ausgenutzt werden, etwa in dem man drei Mal hintereinander schnell nach der Rechnung fragt.
Wenn ein Gast ohne zu zahlen das Lokal verlässt, macht er sich unter Umständen strafbar. Nicht jedoch wegen Zechprellerei, wie im Volksmund vermutet, denn diesen Straftatbestand gibt es gar nicht. Wer nicht zahlt, kann aber wegen Betruges angeklagt werden. Strafbar verhält sich der Gast allerdings nur, wenn er schon bei der Bestellung beabsichtigt, nicht zu zahlen.
Wer jedoch zahlungswillig ist, die Rechnung aber nicht bekommt, kann trotzdem nicht ohne Weiteres gehen. Bevor das Lokal verlassen wird, muss z. B. eine Anschrift hinterlassen werden, mit der klargestellt wird, wo man zu erreichen ist und wo der Wirt die Rechnung hinschicken soll. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich nicht mehr um eine Straftat, sondern lediglich noch um eine zivilrechtliche Angelegenheit, da gezeigt wurde, dass die Zahlungsbereitschaft besteht. Möglicherweise muss dann aber zusätzlich zum Essen und Trinken noch der Aufwand für die Rechnungserstellung sowie das Porto gezahlt werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen